Verleih

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Verleihkategorien Kategorie A
Mitgliedsverbände und Träger der freien Jugendarbeit aus dem Landkreis Neu- Ulm, sowie Entleih zu Stadtranderholungszwecken

Kategorie B
Sonstige Vereine und gemeinnützige Institutionen, Gemeinden, Kirchen, Schulen und Kindergärten

Kategorie C
Sonstige

Leihbedingungen -Die angegebenen Verleihgebühren beziehen sich jeweils auf
1 VERLEIHRHYTHMUS (Mo-Do oder Do-Mo) und werden pro Verleihrhythmus einmalig fällig
-Die Verleihgebühren sind NETTO ohne Umsatzsteuer angegeben. Bitte beachten Sie, dass auf Ihre Leihgebühr ggfs. zusätzlich 19% Umsatzsteuer aufgeschlagen werden müssen. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung ausgewiesen
-Seit der letzten Umsatzsteuerreform gelten Körperschaften des öffentlichen Rechts als Unternehmen gemäß §2 UStG. Somit müssen wir als Kreisjugendring seit dem 01.01.2023 auf unsere Verleiheinnahmen Umsatzsteuer erheben. Lediglich der Verleih an Jugendorganisationen zum ausschließlichen Zwecke der KINDER- UND JUGENDARBEIT bleibt steuerfrei
-Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Entleiher sich verpflichten, sorgsam, verantwortungsvoll und fachgerecht mit dem Verleihmaterial umzugehen
-Für Abholung und Rückgabe von Rollenrutsche und Zelten hat der Entleiher mindestens 2 Personen zu stellen. Außerdem wird zum Transport dieser Entleihartikel ein entsprechend großes Fahrzeug bzw. ein Anhänger benötigt
-Bei Nichtabholung von reservierten Verleihartikeln oder einer kurzfristigen Absage innerhalb einer Woche vor dem Abholtermin wird die volle Entleihgebühr in Rechnung gestellt.
-Die Verleihartikel werden vor und nach einem Verleihvorgang durch unseren Materialwart geprüft
-Für Verlust und Beschädigung haftet der Entleiher; die entsprechenden Kosten werden diesem in Rechnung gestellt

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Pro Stück u. Rhytmus Kat. A Kat. B Kat. C
Bus (9-Sitzer) 0,30 € 0,50 € 0,60 € i +

Es steht Ihnen ein Bus Marke Renault Trafic 3 zum Entleih zur Verfügung. Der Bus hat 9 Plätze (Fahrer plus 8 Personen) und darf ausschließlich zur Personenbeförderung eingesetzt werden.

Der Entleiher muss einen gültigen Führerschein der Klasse B in Kopie hinterlegen, mindestens 19 Jahre alt sein und über mindestens 1 Jahr Fahrpraxis verfügen. Der Bus ist vollkaskoversichert mit 150,00 € Selbstbeteiligung.

Die Leihgebühr beträgt für die ersten 200km pro Kilometer die unten angegebene Gebühr. Bei jedem weiteren Kilometer über 200 km sinkt der Preis pro Kilometer in Kategorie A auf 0,25€, in Kategorie B und C jeweils um 0,10 €.

Das Fahrzeug wird vollgetankt zur Verfügung gestellt und muss vollgetankt und besenrein zurückgebracht werden. Muss das Fahrzeug von uns vollgetankt werden, so wird zusätzlich zur Tankrechnung eine Aufwandsgebühr von 30,00 € verrechnet.

Die Rechnungsstellung erfolgt erst nach der Kontrolle durch den Materialwart.

Bei Verlust, Beschädigung, Verschmutzung oder verspäteter Rückgabe behält sich der KJR Neu-Ulm vor, die entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Haftung wird nicht übernommen.

Bei Nichtabholung bzw. Absage des Busses durch den Entleiher innerhalb einer Woche vor Abholtermin wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € berechnet.

 
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