Verleih

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Verleihkategorien Kategorie A
Mitgliedsverbände und Träger der freien Jugendarbeit aus dem Landkreis Neu- Ulm, sowie Entleih zu Stadtranderholungszwecken

Kategorie B
Sonstige Vereine und gemeinnützige Institutionen, Gemeinden, Kirchen, Schulen und Kindergärten

Kategorie C
Sonstige

Leihbedingungen Seit der letzten Umsatzsteuerreform gelten Körperschaften des öffentlichen Rechts als Unternehmen gemäß §2 UStG. Somit müssen wir als Kreisjugendring seit dem 01.01.2023 auf unsere Verleiheinnahmen Umsatzsteuer erheben. Lediglich der Verleih an Jugendorganisationen zum ausschließlichen Zwecke der Kinder- oder Jugendarbeit bleibt steuerfrei.
Die Verleihgegenstände sind mit Netto-Preisen ohne Umsatzsteuer angegeben, bitte beachten Sie, dass somit ggf. auf Ihre Leihgebühr zusätzlich 19% Umsatzsteuer aufgeschlagen werden müssen. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung ausgewiesen.

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Entleiher sich verpflichten, sorgsam, verantwortungsvoll und fachgerecht mit dem Verleihmaterial umzugehen. Für Abholung und Rückgabe von Rollenrutsche und Zelten hat der Entleiher mindestens 2 Personen zu stellen. Außerdem wird zum Transport dieser Entleihartikel ein entsprechend großes Fahrzeug bzw. ein Anhänger benötigt. Bei Nichtabholung von reservierten Verleihartikeln oder einer kurzfristigen Absage innerhalb einer Woche vor dem Abholtermin wird die volle Entleihgebühr in Rechnung gestellt. Die Verleihartikel werden vor und nach einem Verleihvorgang durch unseren Materialwart geprüft. Für Verlust und Beschädigung haftet der Entleiher; die entsprechenden Kosten werden diesem in Rechnung gestellt.

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Pro Stück u. Rhytmus Kat. A Kat. B Kat. C
Kriechtunnel 5,00 € 5,00 € 5,00 € i +

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