15.03.2023

Änderung der Zuschussrichtlinien, gültig ab 01.01.2023

In unserer Herbstvollversammlung am 15.11.2022 wurde die Änderung unserer Zuschussrichtlinien zum 01.01.2023 beschlossen. Bei Freizeitmaßnahmen werden nun je Tag und Teilnehmer*in 5€ statt bisher 3,50€ bezuschusst. Die Förderung von Geräten und Materialien ist nun mit bis zu 500€ pro Jugendverband und Jahr möglich (bisher 100€), mit 50% der vom KJR anerkannten Gesamtkosten. Zudem beträgt die Wegstreckenentschädigung nun 0,30€/km statt bisher 0,15€/km (bei Einreichung entsprechender Belege ist hier auch eine abweichende Bezuschussung möglich).

Die angepassten Zuschussrichtlinien und Formulare sind hier zu finden: http://www.kjr-neu-ulm.de/inhalt.php?q=Zusch%C3%BCsse

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