25.05.2020

Hygienekonzept

Schutz- und Hygienekonzept für die Durchführung der Stadtranderholungen und andere Ferienmaßnahmen des Kreisjugendrings Neu-Ulm

Unter Vorlage eines geeigneten Hygiene- und Schutzkonzeptes darf Jugendarbeit seit dem 30.05.2020 wieder stattfinden. Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus ist die Einhaltung von Schutz- und Hygienekonzepten unabdingbar.
Dieses Schutz- und Hygienekonzept wurde auf Grundlage der Empfehlungen des Bayerischen Jugendrings „Jugendarbeit in Zeiten von Corona verantwortungsvoll gestalten“ vom 27.05.2020 und der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19.06.2020 erstellt und mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Neu-Ulm entsprechend abgestimmt. Mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Neu-Ulm ist ebenfalls abgesprochen, dass folgendes Konzept außerdem den weiteren Einrichtungen, Vereinen und Verbänden der Jugendarbeit im Landkreis Neu-Ulm als Empfehlung, Arbeitsgrundlage und zur Planung von eigenen Angeboten dienen kann.
Voraussetzung ist allerdings, dass jede/r Einrichtung, Verein oder Verband ein eigenes entsprechendes Konzept stets in aktueller Version und für die entsprechende Maßnahme für die Kreisverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt) vorzuhalten hat. Als Muster kann gerne dieses Konzept dienen.
Da die Infektionslage in Bayern dynamischen Entwicklungen unterliegt, muss auch das Hygiene- und Schutzkonzept von den jeweiligen Trägern der Einrichtung und Anbietern von Maßnahmen und Projekten eigenverantwortlich der Entwicklungslage angepasst werden.
Bitte beachten: Wir können Euch mit den nachfolgenden Seiten nur einen Rahmen zur Orientierung bieten. Ihr seid selbst für die Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich und müsst das Konzept ggfs. immer entsprechend der aktuellen Regelungen anpassen.
Solltet Ihr Fragen haben oder Unterstützung brauchen, könnt Ihr euch natürlich gerne jederzeit an uns wenden.

PDF Hygienekonzept KJR
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