Zuschüsse

Der Kreisjugendring gewährt Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit und von Jugendpflegemaßnahmen aus den für diesen Zweck bereitgestellten Mitteln des Landkreises Neu-Ulm.

Folgende Förderbereiche sind in den Zuschussrichtlinien des KJR vorgesehen:

  • Aus- und Fortbildung von Jugendleitungen
  • Außerschulische Jugend- und Mitarbeiterbildung
  • Freizeitmaßnahmen (ehem. Fahrten, Lager, Erholungsaufenthalte)
  • Förderung der Instandhaltung von Jugendräumen
  • Förderung von Geräten und Materialien
  • Sondermaßnahmen
  • Zentrale Planungs- und Leitungsaufgaben

In unserer Herbstvollversammlung am 15.11.2022 wurde die Änderung der Zuschussrichtlinien mit Gültigkeit ab 01.01.2023 beschlossen. Für Veranstaltungen bis zum 31.12.2022 gelten die alten Zuschussrichtlinien und es müssen die alten Formulare verwendet werden. Für Veranstaltungen ab dem 01.01.2023 die neuen Formulare.

Bei Freizeitmaßnahmen werden nun je Tag und Teilnehmer*in 5€ statt bisher 3,50€ bezuschusst. Die Förderung von Geräten und Materialien ist nun mit bis zu 500€ pro Jugendverband und Jahr möglich (bisher 100€), mit 50% der vom KJR anerkannten Gesamtkosten. Zudem beträgt die Wegstreckenentschädigung nun 0,30€/km statt bisher 0,15€/km (bei Einreichung entsprechender Belege ist hier auch eine abweichende Bezuschussung möglich).

PDF Zuschussrichtlinien ab 01.01.2023
PDF Checkliste Zuschussanträge
PDF Zuschussantrag Aus- und Fortbildung
PDF Zuschussantrag Freizeitmaßnahmen
PDF Zuschussantrag Sondermaßnahmen
PDF Checkliste Jugendraumrenovierung
PDF Zuschussantrag Jugendraumrenovierung
PDF Zuschussantrag Geräte und Material
PDF Teilnahmeliste
PDF ZPL-Antrag
PDF Zuschussrichtlinien gültig bis 31.12.2022
PDF Zuschussantrag Freizeitmaßnahmen bis 31.12.2022
PDF Zuschussantrag Sondermaßnahmen bis 31.12.2022
PDF Zuschussantrag Geräte und Material bis 31.12.2022
 
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