Zuschussrichtlinien

Der Kreisjugendring gewährt Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit und von Jugendpflegemaßnahmen aus den für diesen Zweck bereitgestellten Mitteln des Landkreises Neu-Ulm.

Folgende Förderbereiche sind in den Zuschussrichtlinien des KJR vorgesehen:
  • Jugendleiterschulung

  • Jugendbildung

  • Fahrten, Lager und Erholungsaufenthalte

  • Föderung der Instandhaltung von Jugendräumen

  • Sondermaßnahmen

  • Zentrale Planungs- und Leitungsaufgaben



  • Die Zuschussrichtlinien des Kreisjugendring Neu-Ulm in der aktuellen Fassung
    können Sie hier herunterladen.

    Einen entsprechenden Zuschussantrag können Sie hier herunterladen.