Zuschussrichtlinien
Der Kreisjugendring gewährt Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit und von Jugendpflegemaßnahmen aus den für diesen Zweck bereitgestellten Mitteln des Landkreises Neu-Ulm.
Folgende Förderbereiche sind in den Zuschussrichtlinien des KJR vorgesehen:
Jugendleiterschulung
Jugendbildung
Fahrten, Lager und Erholungsaufenthalte
Föderung der Instandhaltung von Jugendräumen
Sondermaßnahmen
Zentrale Planungs- und Leitungsaufgaben
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Die Zuschussrichtlinien des Kreisjugendring Neu-Ulm in der aktuellen Fassung
können Sie
hier herunterladen.
Einen entsprechenden Zuschussantrag können Sie hier herunterladen.